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DAS VERFAHREN

Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte in der HDV-Geschäftsstelle via E-Mail unter info@hdvnet.de oder telefonisch unter +49 711 – 88 27 99 57.

Sie erhalten dann den DEKRA-Abrufschein von der HDV zusammen mit einigen weiteren Informationen.

Sobald der Auftrag bei der DEKRA eingegangen ist, wird ein Audit-Termin mit Ihnen vereinbart.

Das Auditergebnis meldet die Dekra an die HDV.

Nach erfolgreicher Audit wird Ihnen das Zertifikat von der HDV überreicht. Sie erhalten dazu zusätzlich ein Vermarktungspaket.

Direkte Vertragspartner sind das Hotel und die DEKRA. Die Rechnung wird ebenfalls direkt von der DEKRA an das Hotel gestellt.

 

DIE KONDITIONEN

Initialaudit pro Audit und Hotel
(Gültigkeit 2 Jahre)

mit weniger als 15 Auszubildende

1.140,00

mit 15 und mehr Auszubildende

1.350,00

Wiederholungsaudit pro Audit und Hotel

Anzahl der Auszubildenden nicht relevant

(in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)

920,00

Die Reisekosten der Auditoren sind bereits im Preis enthalten. Die Auditierungs- kosten werden direkt von der DEKRA Assurance Services GmbH in Rechnung gestellt. Rechnungsnehmer ist immer das auditierte Hotel. Oben genannte Kosten setzen voraus, dass sämtliche notwendigen Unterlagen beim Audittermin vollstän- dig vorliegen und damit das vorgesehene Zeitfenster eingehalten werden kann.

Allgemeine Zertifikationsbedingungen (AZB): Die HDV ist jederzeit berechtigt, das HDV-Zertifikat einzuschränken, auszusetzen, abzuerkennen und/oder zu entziehen, wenn Voraussetzungen der Zertifikatserteilung nicht (mehr) erfüllt sind.

ALLGEMEINE ZERTIFIKATIONSBEDINGUNGEN (AZB):

Die HDV ist jederzeit berechtigt, das HDV-Zertifikat einzuschränken, auszusetzen, abzuerkennen und/oder zu entziehen, wenn Voraussetzungen der Zertifikatserteilung nicht (mehr) erfüllt sind.

 

ZUM BEISPIEL:

  • weil im Zertifizierungsverfahren unvollständige oder unwahre Angaben gemacht wurden
  • der Auftraggeber den im Zusammenhang mit der Zertifizierung aufgegebenen Pflichten nicht nachkommt, (z.B. der Informationspflicht über Änderungen oder die Leistungspflichten aus den Zertifikationsvoraussetzungen nicht erfüllt)
  • der Vertrag mit DEKRA Assurance Services GmbH über die Auditierung vorzeitig beendet wird
  • das erforderliche Wiederholungsaudit oder ein sonstiges von DEKRA Assurance Services GmbH angeordnetes Audit nicht fristgerecht oder nicht vollständig durchgeführt wird
  • das Wiederholungsaudit ergibt, dass die Vorgaben der Zertifikatserteilung nicht mehr vorliegen/eingehalten werden
  • sonstige Gründe für den Zertifikatsentzug gemäß dieser AZB oder dem Vertrag vorliegen
  • DEKRA Assurance Services GmbH ist bei Entzug des Zertifikats durch die HDV berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Es gilt § 9 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Dekra-AGB). Weitere Schadensersatz und sonstige Ansprüche bleiben unberührt
  • Nach Entzug des Zertifikats oder Ablauf der Zertifikatsgültigkeit hat der Auftraggeber jegliche Nutzung des Nutzungsobjekts einzustellen, insbesondere jegliche Werbung zu unterlassen
  • Originalzertifikate und sämtliche Duplikate sind an die HDV herauszugeben
  • Die HDV haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber aus dem berechtigen Entzug des Zertifikats entstehen